
Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer im Namen eines anderen rechtliche Erklärungen abgibt, z. B. einen Kaufvertrag abschließt, oh...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Falsus_procurator

Vertreter ohne Vertretungsmacht
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/falsus_procurator.htm

(lat.) ein Vertreter, der für einen anderen handelt, obwohl er für das Rechtsgeschäft keine Vertretungsmacht hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Fạlsus Procurator der, Recht: eine Person, die als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt (Vertretung ohne Vertretungsmacht).
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Vertreter ohne Vertretungsmacht
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Von falsus procurator spricht man, wenn jemand als Vertreter auftritt ohne über eine entsprechende Vollmacht zu verfügen (Vertreter ohne Vertretungsmacht), sei es, dass er nie eine hatte, sei es, dass eine ursprüngliche bestehende Vollmacht wirksam erloschen ist. Greifen keine Rechtsscheinstatbestände wie die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht e...
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https://www.lexexakt.de/glossar/falsusprocurator.php

Vertreter ohne Vertretungsmacht. Die Wirksamkeit des vom falsus procurator geschlossenen Vertrags hängt von der Genehmigung des Vertretenen ab. Vertretung.
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